Betonwaren | Fertigbeton
Bahnhofstrasse 61
32805 Horn Bad Meinberg
Ruf 05234 / 690 6 - 11
Fax 05234 / 690 6 - 18
service@beton-tille.de
www.Beton-Tille.de
Es sind unbedingt alle sicherheitsrelevanten Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Betriebsanweisungen etc. in der jeweils gültigen Fassung zu beachten!
Der Umgang mit Betonwaren ist gefährlich. Durch die Form und das Gewicht der Bauteile können Gefahren entstehen. Wir möchten explizit auf die hohe Quetschgefahr
hinweisen. Aus diesem Grund ist immer die Standsicherheit des Fertigteils zu gewährleisten. Es sind gegebenenfalls Sicherungsmaßnamen vornehmen.
Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten sowie im Gefahrenbereich ist verboten.
Weitere Informationen:
* UVV „Kraftbetriebene Arbeitsmittel" (VBG 5)
* UVV „Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaues" (VBG 40)
* UVV „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (VBG 9a)
* UVV „Krane" BGV D6 (bisherige VBG 9)
* Sicherheitsregel für Transportanker und –systeme von Fertigteilen (ZH 1/17)
* Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb (ZH 1/235)
Mit Übergang der Ware ist ausschließlich der Besitzer für die ordnungsgemäße und sichere Lagerung zuständig.
Dies wird mit der Unterschrift auf dem Leiferschein ebenfalls bekundet.
Die hier von uns gegebenen Informationen sind nur Auszüge. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Zur genauen Information sind entsprechende Regelwerke der Berufsgenossenschaften zu beachten.
Für weiterreichende Informationen setzen Sie sich mit uns oder Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung.